Hilfe und Pflege durch Angehörige

Hilfe und Pflege  durch Angehörige

Pflege durch Angehörige

Was pflegende Familienmitglieder wissen sollten

Die meisten pflegebedürftigen Menschen leben zu Hause und werden dort von nahestehenden Personen unterstützt – häufig vom Partner, von Kindern oder anderen vertrauten Menschen. Für diese Form der häuslichen Pflege gibt es finanzielle Entlastung: Die Pflegekasse übernimmt für bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 42 € pro Monat.

Wer sich entscheidet, einen Angehörigen im eigenen Zuhause zu begleiten und zu unterstützen, kann auf Leistungen der Pflegeversicherung zurückgreifen. Diese sollen den Alltag erleichtern, die Hygiene sicherstellen und sowohl pflegebedürftige Menschen als auch pflegende Angehörige schützen.


Wer gilt als pflegender Angehöriger?

Als pflegende Angehörige gelten nicht nur Familienmitglieder. Auch Freunde, Nachbarn oder andere Privatpersonen können diese Rolle übernehmen. Entscheidend ist, dass sie eine pflegebedürftige Person regelmäßig im häuslichen Umfeld unterstützen und bei alltäglichen Aufgaben helfen.

Die Pflege findet dabei außerhalb stationärer Einrichtungen statt – also zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen.


Welche Aufgaben gehören zur häuslichen Pflege?

Die Unterstützung im Alltag steht im Mittelpunkt. Dazu zählen unter anderem:

  • Hilfe beim An- und Ausziehen

  • Unterstützung bei der Körperpflege

  • Einkaufen und Erledigungen

  • Begleitung im Haushalt

  • Organisation von Terminen und Unterlagen

Mit zunehmendem Unterstützungsbedarf können weitere Aufgaben hinzukommen, etwa Hilfe beim Essen, beim Toilettengang, bei der Medikamenteneinnahme oder bei eingeschränkter Mobilität.

Neben diesen praktischen Tätigkeiten spielt auch der menschliche Kontakt eine zentrale Rolle. Gespräche, Nähe und Verlässlichkeit sind für viele pflegebedürftige Menschen mindestens genauso wichtig wie die körperliche Hilfe.


Pflege entwickelt sich oft schrittweise

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung mit kleinen Handgriffen im Alltag. Mit der Zeit kann sich der Bedarf jedoch verändern und intensiver werden. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig über mögliche staatliche Leistungen zu informieren und vorbereitet zu sein.


Gesetzliche Grundlage für Unterstützung

Die rechtlichen Regelungen rund um Pflege sind im Pflegestärkungsgesetz festgelegt. Dort finden sich unter anderem Informationen zu finanziellen Zuschüssen, Hilfen im Alltag sowie zu Maßnahmen, die das Wohnen barriereärmer machen können.

Wer einen Pflegefall im eigenen Umfeld übernimmt, sollte sich mit diesen Regelungen vertraut machen, um keine Ansprüche ungenutzt zu lassen.


Monatliche Entlastung durch Pflegehilfsmittel

Bestimmte Pflegehilfsmittel, die im Alltag regelmäßig verbraucht werden, können monatlich bis zu 42 € über die Pflegekasse abgerechnet werden. Diese Unterstützung steht bereits ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5)

  • Leben im eigenen Zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen

  • Pflege durch eine private Person (z. B. Angehörige, Freunde, Nachbarn)


Welche Pflegehilfsmittel zählen dazu?

Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem:

  • Händedesinfektionsmittel

  • Flächendesinfektionsmittel

  • Einmalhandschuhe

  • Fingerlinge

  • Einweg-Bettschutzeinlagen

  • Schutzschürzen

  • Einmallätzchen

  • Mundschutz und FFP2-Masken

Diese Produkte dienen vor allem dem Schutz vor Keimen, der Hygiene im Alltag und der Entlastung bei der Pflege.


Warum diese Hilfsmittel wichtig sind

Einmalhandschuhe helfen, Infektionen zu vermeiden und schützen beide Seiten bei der täglichen Unterstützung. Fingerlinge eignen sich besonders für kleinere Handgriffe, etwa beim Auftragen von Salben oder bei der Mundpflege.

Hände- und Flächendesinfektion sind ein wichtiger Bestandteil der Hygiene, um Krankheitserreger zu reduzieren. Auch Mundschutz kann sinnvoll sein, um Ansteckungen durch Tröpfchen zu vermeiden.

Bettschutzeinlagen schützen Matratzen bei Inkontinenz zuverlässig vor Feuchtigkeit. Schutzschürzen bewahren Kleidung und Haut der pflegenden Person vor Nässe, während Einmallätzchen die Kleidung beim Essen sauber halten.


Pflegehilfsmittel individuell zusammenstellen

Alle genannten Pflegehilfsmittel können nach dem persönlichen Bedarf zusammengestellt werden. Die monatlichen Kosten werden im Rahmen des Zuschusses von bis zu 42 € übernommen.

Damit diese Unterstützung genutzt werden kann, ist lediglich ein Antrag bei der Pflegekasse erforderlich.